Osterfeuer mit COVID-19 Schutzmaßnahmen
31.03.21 (Feuerwehr)
Nach einem CORONA-bedingten Verbot von Osterfeuern im vergangenen Jahr sind diese heuer, sofern nicht andere gesetzliche Vorgaben wie Brauchtumsfeuerverordnung, Luftreinhalteverordnung etc. dagegensprechen, wieder erlaubt.
Das Entzünden des Osterfeuers ist ausschließlich am Karsamstag von 15:00 Uhr bis Ostersonntag 03:00 Uhr unter Einhaltung der COVID-19-Schutzmaßnahmen zulässig.
Demnach gibt es derzeit zwei Möglichkeiten für die Abhaltung eines Osterfeuers:
- Abhaltung mit maximal vier [...]
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